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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZWEI GmbH

Soweit nicht individualvertraglich anderweitig vereinbart, gilt das Folgende:


1. Anwendungsbereich, Abweichende Vereinbarungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle von uns mit unseren Kunden (nachfolgend „Besteller“) geschlossenen Kauf- und Lieferverträge einschließlich etwaiger Nebenabsprachen, sofern der Besteller Unternehmer ist und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB schließt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.


2. Vertragsschluss; Mindestbestellmenge
2.1 Unsere Angebote, einschließlich der in unseren Preislisten angegebenen Verkaufspreise sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Mündliche oder schriftliche Bestellungen stellen ein bindendes Angebot dar, an welches der Besteller 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Zusendung der Ware durch uns zustande.
2.3 Bei Erstbestellung beträgt der Mindestbestellwert 1000 EUR.

2.4 Bei Erstbestellung von in Online-Shops vom Besteller beworbener Ware beträgt der Mindestbestellwert
8000,00 EUR. Bei weiteren Bestellungen von in Online-Shops vom Besteller beworbener Ware beträgt der
Mindestbestellwert 3000,00 EUR.


3. Produktunterlagen
3.1 Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Verwendungsmöglichkeiten, Gewichts- und Maßangaben in unseren Katalogen, Produktblättern und auf der Internetseite sind so genau wie möglich ausgeführt, geben jedoch nur Annäherungswerte wieder und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbesserungen und Maßänderungen in handelsüblichem und für den Besteller zumutbarem Umfang bleiben vorbehalten.
3.2 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen sie weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung genutzt werden.


4. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, als Nettopreise in Euro, ohne Verpackung oder Transport/Versand.
4.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Bei Zahlung per SEPA-Mandat gewähren wir 3 % Skonto.
4.3 Beanstandungen unserer Rechnungen hat der Besteller spätestens zwei Wochen nach Rechnungszugang zu erheben. Unterlässt der Besteller die fristgerechte Anzeige, so gilt die betreffende Rechnung als genehmigt. Wir sind verpflichtet, in unseren Rechnungen besonders auf diese Wirkung hinzuweisen.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers verlangen wir Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Besteller schwerwiegend verletzt wurden und der Besteller dies zu vertreten hat, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00.


5. Verfügbarkeit; Bevorratung Onlinehandel, Lieferung, Frachtkosten und Folgen des Lieferverzuges
5.1 Die von uns angegebenen Lieferfristen und -termine gelten nur ungefähr, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für unsere Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten einzelner Modelle unter www.info.zwei-bags.com. Der Besteller ist verpflichtet, Endkunden gegenüber keine irreführenden Angaben hinsichtlich der Lieferzeiten und der Verfügbarkeit der Waren zu machen. Insbesondere ist lediglich die bereits bei ihm lagernde Ware als sofort lieferbar anzubieten.

5.2 Der Besteller darf online nur Ware bewerben, die er in angemessenem Umfang vorrätig hat, mindestens
drei Exemplare des einzelnen online beworbenen Modells.
5.3 Wir sind zu handelsüblichen Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, beispielsweise, wenn einzelne Stücke aus der Gesamtbestellung nicht sofort lieferbar sind, es sei denn, die Teillieferung oder -leistung ist für den Besteller unzumutbar oder vertraglich ausgeschlossen.
5.4 Lieferungen erfolgen ex works (Incoterms 2010) in Weiterstadt. Der Versand an einen vom Besteller benannten Ort erfolgt erst ab einem Gesamtwert der Bestellung von mindestens EUR 50,00 innerhalb Deutschlands, bzw. ab EUR 150,00 für Versand in das europäische Ausland. Der Versand der Ware in das europäische Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse.
5.5 Der Besteller trägt die Frachtkosten in Höhe einer Pauschale von EUR 7,00 für Versand innerhalb Deutschlands und in Höhe von EUR 20,00 für Versand in das europäische Ausland. Aufschläge für erhöhte Transportkosten bei Versand auf Inseln bleiben vorbehalten. Ab einem Gesamtwert der Bestellung von mindestens EUR 300,00 erfolgt die Versendung innerhalb Deutschlands frachtfrei. Für den Versand in das europäische Ausland gilt dies ab Bestellungen mit einem Gesamtwert über EUR 1.000,00.
5.6 In Fällen von höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbarer Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, unabhängig davon, ob bei uns oder bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eingetreten (Selbstbelieferungsvorbehalt), wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks, Aussperrungen oder behördlicher Anordnung, verlängern sich diese Lieferfristen/-termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessenen Anlaufzeit. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird infolge der genannten Umstände die Lieferung, ohne dass wir dies zu vertreten haben, unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
5.7 Soweit der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen hat, um Rechte gegen uns geltend zu machen, beträgt diese Nachfrist mindestens zwei Wochen.
5.8 Im Falle des Lieferverzugs oder der Unmöglichkeit haften wir für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 9.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Kauf- und Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist.
6.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt
an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller

seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.


7. Gefahrtragung

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ex works“ (Incoterms 2010) in Weiterstadt. Bei Versand auf Wunsch des Bestellers geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Besteller über.


8. Sachmängel / Gewährleistung
8.1 Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Waren nach Maßgabe der vereinbarten Beschaffenheit. Garantien übernehmen wir nicht, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
8.2 Der Besteller hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt worden waren, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. War der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
8.3 Die Mängelrüge muss nachvollziehbare Angaben dazu enthalten, in welchem Punkt und in welchem Umfang die gelieferte Ware als nicht vertragsgemäß beanstandet wird. Bei Mängelrügen auf Grund von Kundenreklamationen muss der Besteller zudem angeben, wann dem betreffenden Endkunden die beanstandete Ware übergeben wurde und aus welcher Lieferung die beanstandete Ware stammt.
8.4 Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges.
8.5 Bei einem rechtzeitig angezeigten Mangel hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache („Nacherfüllung“). Die Nacherfüllung erfolgt am Ort der ursprünglichen Lieferung; sie gilt frühestens nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
8.6 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
8.7 Für Mängel, die durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung durch den Besteller oder Dritte entstehen, durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere durch Nutzung entgegen der Gebrauchsanweisung (Transport von schweren, spitzen oder harten Gegenständen in hierfür nicht geeigneten Taschen; Überlastung des Reißverschlusses durch Überfüllen des Geldbeutels mit Kreditkarten o.ä.), kommen Gewährleistungsansprüche nicht in Betracht.
8.8 Wenn die Beschaffenheit der gelieferten Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, steht dem Besteller lediglich ein Minderungsrecht zu. Dies gilt insbesondere für geringfügige Farbabweichungen, die entweder naturbedingt durch die Maserung des Leders oder prozessbedingt bei der Färbung entstehen, abstehende Fadenenden am Endstück der Naht und kleine Druckstellen aufgrund Transportverpackung.
8.9 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
8.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
8.11 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe der Ziffer 7 ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8.12 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Die Rechte des Bestellers aus §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon jedoch unberührt.


9. Freiwilliger Warenumtausch (Kulanz)
9.1 Unbeschadet der Rechte des Bestellers bei Sachmängeln gemäß Ziffer 7 dieser AGB bieten wir an, im Einzelfall Ware auf freiwilliger Basis zurückzunehmen und gegen neu bestellte Ware umzutauschen. Dieses Angebot erfolgt jedoch aus reiner Kulanz und kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Hierbei gelten folgende Bestimmungen:
9.2 Es kann nur maximal bis zu 10% des im laufenden Kalenderjahres getätigten Umsatzes Ware umgetauscht werden. Umsätze aus Vorjahren können nicht berücksichtigt werden.
9.3 Es kann nur bis maximal zwei mal pro Kalenderjahr ein Umtausch beantragt werden.
9.4 Es kann nur in der Zeit von Januar bis September Umgetauscht werden.
9.5 Wünscht der Besteller den Umtausch von Ware, so ist uns dies vorab telefonisch oder schriftlich anzukündigen. Der Gesamtwert der neu bestellten Ware muss mindestens so hoch sein wie der Wert der umzutauschenden Ware. Der Umtausch erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch uns.
Die neue Bestellung muss der Rücksendung beiliegen. Eine Verrechnung mit früheren oder kommenden Bestellungen können wir nicht durchführen.
9.6 Die umzutauschende Ware muss mangelfrei, originalverpackt, im Originalzustand und mit Etikett versehen sein (keine Veränderung/Beschriftung des Etiketts). Jeder Rücksendung ist ein ausgefüllter Retourenschein beizufügen (schriftliche Erklärung des Rücksendegrundes zu jedem Produkt). Andernfalls behalten wir uns vor, wahlweise den Umtausch abzulehnen oder eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 3,00 pro Produkt zu erheben.
9.7 Die Portokosten für die Rücksendung trägt der Besteller. Unfrei versendete Ware neh-men wir nicht an.
9.8 Für die Versendung der neu bestellten Ware berechnen wir eine Portokostenpauschale, unabhängig vom Warenwert, in Höhe von EUR 6,00 pro Paket für Versendung innerhalb Deutschlands. Für Versendungen in das EU-Ausland und bei Orten mit Inselzuschlag erhöht sich der Betrag auf EUR 10,00 – 20,00 je nach Bestimmungsort.


10. Haftung, Verjährung
10.1 Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“).
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.


11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen ist Weiterstadt.
11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft – auch für Wechsel und Scheckklagen – ist Frankfurt am Main, sofern der Besteller Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.


12. Schlussbestimmung
12.1 Bestellungen, Annahmeerklärungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das Gleiche gilt für die Einräumung von Beschaffenheitsgarantien.
12.2 Geschäfte mit Unternehmern werden gleichbehandelt wie Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt wie es rechtlich nur zulässig ist.


Stand August 2017

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