AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZWEI GmbH
Soweit nicht individualvertraglich anderweitig vereinbart, gilt das Folgende:
1. Anwendungsbereich, Abweichende Vereinbarungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
(„AGB“) gelten für alle von uns mit unseren Kunden (nachfolgend
„Besteller“) geschlossenen Kauf- und Lieferverträge einschließlich
etwaiger Nebenabsprachen, sofern der Besteller Unternehmer ist und den
Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB schließt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich
anerkannt werden, finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden
Geschäftsbedingungen des Bestellers unsere Leistungen vorbehaltlos
erbringen.
2. Vertragsschluss; Mindestbestellmenge
2.1 Unsere Angebote, einschließlich der in unseren Preislisten
angegebenen Verkaufspreise sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Mündliche oder schriftliche Bestellungen stellen ein bindendes
Angebot dar, an welches der Besteller 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag
kommt durch unsere Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch
Zusendung der Ware durch uns zustande.
2.3 Bei Erstbestellung beträgt der Mindestbestellwert 1000 EUR.
2.4 Bei Erstbestellung von in Online-Shops vom Besteller beworbener Ware beträgt der Mindestbestellwert
8000,00 EUR. Bei weiteren Bestellungen von in Online-Shops vom Besteller beworbener Ware beträgt der
Mindestbestellwert 3000,00 EUR.
3. Produktunterlagen
3.1 Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu
Verwendungsmöglichkeiten, Gewichts- und Maßangaben in unseren Katalogen,
Produktblättern und auf der Internetseite sind so genau wie möglich
ausgeführt, geben jedoch nur Annäherungswerte wieder und stellen keine
Beschaffenheitsangabe der Ware dar, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Verbesserungen und Maßänderungen in
handelsüblichem und für den Besteller zumutbarem Umfang bleiben
vorbehalten.
3.2 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung dürfen sie weder kopiert noch Dritten zugänglich
gemacht oder zur Selbstanfertigung genutzt werden.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Grund der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Preise verstehen sich, soweit
nichts anderes vereinbart wurde, als Nettopreise in Euro, ohne
Verpackung oder Transport/Versand.
4.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der
Eingang des Geldes bei uns maßgebend. Bei Zahlung per SEPA-Mandat
gewähren wir 3 % Skonto.
4.3 Beanstandungen unserer Rechnungen hat der Besteller spätestens
zwei Wochen nach Rechnungszugang zu erheben. Unterlässt der Besteller
die fristgerechte Anzeige, so gilt die betreffende Rechnung als
genehmigt. Wir sind verpflichtet, in unseren Rechnungen besonders auf
diese Wirkung hinzuweisen.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers verlangen wir Zinsen in Höhe
von 8 %-Punkten über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank p.a. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
4.5 Wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Besteller
schwerwiegend verletzt wurden und der Besteller dies zu vertreten hat,
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur
gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu
erbringen.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die
Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig,
soweit die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder
rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00.
5. Verfügbarkeit; Bevorratung Onlinehandel, Lieferung, Frachtkosten und Folgen des Lieferverzuges
5.1 Die von uns angegebenen Lieferfristen und -termine gelten nur
ungefähr, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
wurden. Dies gilt auch für unsere Angaben zu Verfügbarkeit und
Lieferzeiten einzelner Modelle unter www.info.zwei-bags.com. Der
Besteller ist verpflichtet, Endkunden gegenüber keine irreführenden
Angaben hinsichtlich der Lieferzeiten und der Verfügbarkeit der Waren zu
machen. Insbesondere ist lediglich die bereits bei ihm lagernde Ware
als sofort lieferbar anzubieten.
5.2 Der Besteller darf online nur Ware bewerben, die er in angemessenem Umfang vorrätig hat, mindestens
drei Exemplare des einzelnen online beworbenen Modells.
5.3 Wir sind zu handelsüblichen Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt, beispielsweise, wenn einzelne Stücke aus der
Gesamtbestellung nicht sofort lieferbar sind, es sei denn, die
Teillieferung oder -leistung ist für den Besteller unzumutbar oder
vertraglich ausgeschlossen.
5.4 Lieferungen erfolgen ex works (Incoterms 2010) in Weiterstadt.
Der Versand an einen vom Besteller benannten Ort erfolgt erst ab einem
Gesamtwert der Bestellung von mindestens EUR 50,00 innerhalb
Deutschlands, bzw. ab EUR 150,00 für Versand in das europäische Ausland.
Der Versand der Ware in das europäische Ausland erfolgt nur gegen
Vorkasse.
5.5 Der Besteller trägt die Frachtkosten in Höhe einer Pauschale von
EUR 7,00 für Versand innerhalb Deutschlands und in Höhe von EUR 20,00
für Versand in das europäische Ausland. Aufschläge für erhöhte
Transportkosten bei Versand auf Inseln bleiben vorbehalten. Ab einem
Gesamtwert der Bestellung von mindestens EUR 300,00 erfolgt die
Versendung innerhalb Deutschlands frachtfrei. Für den Versand in das
europäische Ausland gilt dies ab Bestellungen mit einem Gesamtwert über
EUR 1.000,00.
5.6 In Fällen von höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unvorhersehbarer Ereignisse, die wir trotz der nach
den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden
konnten, unabhängig davon, ob bei uns oder bei unserem Lieferanten oder
Unterlieferanten eingetreten (Selbstbelieferungsvorbehalt), wie z.B.
Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks,
Aussperrungen oder behördlicher Anordnung, verlängern sich diese
Lieferfristen/-termine um die Dauer der Behinderung und eine
angemessenen Anlaufzeit. Führt eine solche Störung zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom
Vertrag zurücktreten. Wird infolge der genannten Umstände die Lieferung,
ohne dass wir dies zu vertreten haben, unmöglich oder unzumutbar, sind
wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall keine
Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Eventuelle gesetzliche
Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
5.7 Soweit der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen hat, um
Rechte gegen uns geltend zu machen, beträgt diese Nachfrist mindestens
zwei Wochen.
5.8 Im Falle des Lieferverzugs oder der Unmöglichkeit haften wir für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 9.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Kauf- und Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist.
6.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt
an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7. Gefahrtragung
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ex works“ (Incoterms 2010) in Weiterstadt. Bei Versand auf Wunsch des Bestellers geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Besteller über.
8. Sachmängel / Gewährleistung
8.1 Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Herstellung der von uns
gelieferten Waren nach Maßgabe der vereinbarten Beschaffenheit.
Garantien übernehmen wir nicht, es sei denn, sie sind ausdrücklich
vereinbart.
8.2 Der Besteller hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster
oder Proben übersandt worden waren, unverzüglich nach Eintreffen am
Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind
uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Lieferung schriftlich
anzuzeigen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine
Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. War der Mangel für den
Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt
erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist
maßgeblich.
8.3 Die Mängelrüge muss nachvollziehbare Angaben dazu enthalten, in
welchem Punkt und in welchem Umfang die gelieferte Ware als nicht
vertragsgemäß beanstandet wird. Bei Mängelrügen auf Grund von
Kundenreklamationen muss der Besteller zudem angeben, wann dem
betreffenden Endkunden die beanstandete Ware übergeben wurde und aus
welcher Lieferung die beanstandete Ware stammt.
8.4 Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns
zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des
günstigsten Versandweges.
8.5 Bei einem rechtzeitig angezeigten Mangel hat der Besteller nach
unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Lieferung einer
mangelfreien Sache („Nacherfüllung“). Die Nacherfüllung erfolgt am Ort
der ursprünglichen Lieferung; sie gilt frühestens nach zwei erfolglosen
Versuchen als fehlgeschlagen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
8.6 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir,
wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
8.7 Für Mängel, die durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung
durch den Besteller oder Dritte entstehen, durch übliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere durch Nutzung
entgegen der Gebrauchsanweisung (Transport von schweren, spitzen oder
harten Gegenständen in hierfür nicht geeigneten Taschen; Überlastung des
Reißverschlusses durch Überfüllen des Geldbeutels mit Kreditkarten
o.ä.), kommen Gewährleistungsansprüche nicht in Betracht.
8.8 Wenn die Beschaffenheit der gelieferten Ware nur unerheblich von
der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, steht dem Besteller lediglich
ein Minderungsrecht zu. Dies gilt insbesondere für geringfügige
Farbabweichungen, die entweder naturbedingt durch die Maserung des
Leders oder prozessbedingt bei der Färbung entstehen, abstehende
Fadenenden am Endstück der Naht und kleine Druckstellen aufgrund
Transportverpackung.
8.9 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere
Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt
und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert
wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung
entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
8.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
8.11 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur
zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe der Ziffer 7 ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
8.12 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten
Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Die Rechte des
Bestellers aus §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon jedoch unberührt.
9. Freiwilliger Warenumtausch (Kulanz)
9.1 Unbeschadet der Rechte des Bestellers bei Sachmängeln gemäß
Ziffer 7 dieser AGB bieten wir an, im Einzelfall Ware auf freiwilliger
Basis zurückzunehmen und gegen neu bestellte Ware umzutauschen. Dieses
Angebot erfolgt jedoch aus reiner Kulanz und kann jederzeit und ohne
Angaben von Gründen widerrufen werden. Hierbei gelten folgende
Bestimmungen:
9.2 Es kann nur maximal bis zu 10% des im laufenden Kalenderjahres
getätigten Umsatzes Ware umgetauscht werden. Umsätze aus Vorjahren
können nicht berücksichtigt werden.
9.3 Es kann nur bis maximal zwei mal pro Kalenderjahr ein Umtausch beantragt werden.
9.4 Es kann nur in der Zeit von Januar bis September Umgetauscht werden.
9.5 Wünscht der Besteller den Umtausch von Ware, so ist uns dies
vorab telefonisch oder schriftlich anzukündigen. Der Gesamtwert der neu
bestellten Ware muss mindestens so hoch sein wie der Wert der
umzutauschenden Ware. Der Umtausch erfolgt erst nach ausdrücklicher
Bestätigung durch uns.
Die neue Bestellung muss der Rücksendung beiliegen. Eine Verrechnung mit
früheren oder kommenden Bestellungen können wir nicht durchführen.
9.6 Die umzutauschende Ware muss mangelfrei, originalverpackt, im
Originalzustand und mit Etikett versehen sein (keine
Veränderung/Beschriftung des Etiketts). Jeder Rücksendung ist ein
ausgefüllter Retourenschein beizufügen (schriftliche Erklärung des
Rücksendegrundes zu jedem Produkt). Andernfalls behalten wir uns vor,
wahlweise den Umtausch abzulehnen oder eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von EUR 3,00 pro Produkt zu erheben.
9.7 Die Portokosten für die Rücksendung trägt der Besteller. Unfrei versendete Ware neh-men wir nicht an.
9.8 Für die Versendung der neu bestellten Ware berechnen wir eine
Portokostenpauschale, unabhängig vom Warenwert, in Höhe von EUR 6,00 pro
Paket für Versendung innerhalb Deutschlands. Für Versendungen in das
EU-Ausland und bei Orten mit Inselzuschlag erhöht sich der Betrag auf
EUR 10,00 – 20,00 je nach Bestimmungsort.
10. Haftung, Verjährung
10.1 Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf
(„Kardinalpflicht“).
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist
unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische
Schäden begrenzt.
11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen ist Weiterstadt.
11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Liefergeschäft – auch für Wechsel und Scheckklagen – ist
Frankfurt am Main, sofern der Besteller Kaufmann ist oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir behalten uns jedoch
das Recht vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten
bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmung
12.1 Bestellungen, Annahmeerklärungen, Ergänzungen und sonstige
Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss
getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das Gleiche gilt für
die Einräumung von Beschaffenheitsgarantien.
12.2 Geschäfte mit Unternehmern werden gleichbehandelt wie Geschäfte
mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser
Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige
Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt wie es
rechtlich nur zulässig ist.
Stand August 2017